Knowledge Base
Prozessvollmacht für die Prozessführung in Spanien
Die für die Prozessführung in Spanien erforderliche Vollmacht; die Rollen von Anwalt und Prozessbevollmächtigtem; Anforderungen an Beurkundung, Apostille und Übersetzung.
Ausländische Gläubiger, die Forderungen in Spanien verfolgen, müssen in der Regel lokale rechtliche Vertreter bestellen, da Gerichtsverfahren typischerweise sowohl einen Anwalt (abogado) als auch einen Prozessbevollmächtigten (procurador) erfordern. Dies wird üblicherweise über eine Prozessvollmacht (poder para pleitos) geregelt, die sie ermächtigt, im Namen des Gläubigers zu handeln.
Das Dokument kann vor einem Notar in der Heimatrechtsordnung des Gläubigers errichtet werden und kann je nach Land die Haager Apostille oder andernfalls die diplomatische Legalisation sowie gegebenenfalls eine beeidigte Übersetzung erfordern. Eine ordnungsgemäß vorbereitete Vollmacht ermöglicht es, das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung einzuleiten, und ist daher einer der ersten praktischen Schritte jeder grenzüberschreitenden Beitreibung.
How IJ Creditor Can Assist
Wir stellen die für die spanische Prozessführung erforderliche Mustervollmacht bereit und begleiten den Gläubiger bei Beurkundung, Apostille und Übersetzung, damit die Akte verfahrensbereit ist.
Jeder Fall ist anders. Am schnellsten erfahren Sie, ob IJ Creditor helfen kann, indem Sie ein vertrauliches, individuelles Angebot anfordern.
Angebot anfordern