Leistungen
Gerichtlicher Forderungseinzug in Spanien
Der Weg, der aktiviert wird, wenn die gütliche Phase ausgeschöpft ist oder von vornherein nicht in Betracht kommt. IJ Creditor übernimmt die direkte rechtliche Vertretung in dem für die jeweilige Lage am besten geeigneten Verfahren, bis zu Urteil, Vollstreckung und tatsächlicher Beitreibung.
Bericht zur gerichtlichen Erfolgsaussicht
Vor der Empfehlung eines gerichtlichen Vorgehens erstellt IJ Creditor —soweit möglich— einen Bericht zur gerichtlichen Erfolgsaussicht. Der Bericht bewertet Stärke und Gültigkeit der Dokumentation, Solvenz und Verbleib des Schuldners, anwendbare Verjährungsfristen und die realistischen Erfolgsaussichten vor Gericht. Sein Zweck ist es, dem Mandanten Kosten und Aufwand eines Verfahrens zu ersparen, das unter den gegebenen Umständen nicht eingeleitet werden sollte.
Rät der Bericht von einer Klage ab, wird dies dem Mandanten begründet mitgeteilt. Die geistige Arbeit des Anwalts am Bericht wird nie in Rechnung gestellt. Sind kostenpflichtige externe Auskünfte erforderlich —Vermögensberichte zum Schuldner, Registerbescheinigungen, gezielte Recherchen in öffentlichen oder privaten Datenbanken— werden diese Kosten nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung an den Mandanten weitergegeben.
Honorar
In den meisten Fällen sind die gerichtlichen Honorare bereits durch die im Mandatsvertrag zu Beginn der Beziehung vereinbarten Sätze abgedeckt. In diesem Fall ist vor Verfahrenseinleitung nur die ausdrückliche Ermächtigung des Mandanten zum Vorgehen erforderlich; es gelten die bereits vereinbarten Sätze, ein neues Angebot ist nicht nötig.
Sind die gerichtlichen Honorare nicht vom Vertrag abgedeckt, übermittelt IJ Creditor dem Mandanten vor jeder Maßnahme ein schriftliches Pauschalangebot, berechnet nach dem betreffenden Verfahren, dem geltend gemachten Betrag und der erwarteten Komplexität, und bittet um ausdrückliche Zustimmung zur Fortsetzung.
In beiden Fällen werden die mit dem Verfahren verbundenen Nebenposten vorab ausgewiesen, einschließlich anfallender Gerichtsgebühren und absehbarer Auslagen.
Alternative Streitbeilegung (MASC)
Seit Inkrafttreten des spanischen Organgesetzes 1/2025 setzen die meisten Zivil- und Handelsgerichtsverfahren den Nachweis eines vorherigen Versuchs einer alternativen Streitbeilegungsmethode (MASC) voraus —Verhandlung, Mediation, Schlichtung, verbindliches Angebot oder jede andere gesetzlich vorgesehene Form— bevor eine Klage erhoben werden kann. Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor: Insolvenzverfahren, Wechselverfahren, Vollstreckung, vorläufige Sicherungsmaßnahmen und bestimmte Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wo die Anforderung gilt, wird die Klage ohne Nachweis des vorherigen MASC-Versuchs nicht zugelassen.
IJ Creditor erledigt diese Anforderung in jeder Akte, in der sie gilt. Die übliche Form ist eine förmliche Mitteilung an den Schuldner, typischerweise per spanischem Burofax mit einem konkreten Zahlungsvorschlag. Das Burofax ermöglicht es, sowohl den Versand als auch —über die spanische Post— die Zustellung und den vollständigen Inhalt der Mitteilung zu dokumentieren und damit den gesetzlich geforderten Versuch nachzuweisen. Die Kosten werden mit dem Mandanten vereinbart.
Verfügbare Verfahrenswege je nach Sachverhalt
Welches konkrete Verfahren IJ Creditor in jedem Fall einleitet, hängt vom Gegenstand der Forderung und von den Voraussetzungen ab, die das spanische Zivilprozessgesetz für jeden Weg festlegt. Nicht jede Forderung lässt jedes Verfahren zu —so lässt etwa eine Klage auf Vertragsauflösung das Mahnverfahren (monitorio) nicht zu. Die Kanzlei prüft fallweise, welches Verfahren rechtlich möglich und kommerziell am zweckmäßigsten ist.
Mahnverfahren (monitorio)
Standardweg für bezifferte, bestimmte, fällige und durchsetzbare Geldforderungen, ohne Höchstgrenze. Nach Zulassung fordert das Gericht den Schuldner auf, binnen zwanzig Tagen zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Reagiert der Schuldner nicht, erhält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel und der Fall geht direkt in die Vollstreckung. Legt der Schuldner Widerspruch ein, wandelt sich das Verfahren —je nach Betrag— in ein verbales oder ordentliches Verfahren um.
Verbales Verfahren (juicio verbal)
Verfahrensweg für Geldforderungen bis 15.000 € und für weitere im Zivilprozessgesetz aufgeführte Sachverhalte. Es ist zügiger als das ordentliche Verfahren; ob eine mündliche Verhandlung stattfindet, hängt von den Anträgen der Parteien und der Einschätzung des Gerichts ab.
Ordentliches Verfahren (procedimiento ordinario)
Verfahrensweg für Geldforderungen über 15.000 € und für weitere gesetzlich vorbehaltene Sachverhalte. Es erlaubt eine umfassendere Beweisphase und ist der übliche Weg für Fälle mit gewisser technischer oder rechtlicher Komplexität.
Vollstreckung und Pfändung
Sobald ein rechtskräftiges Urteil, ein Mahnbescheid oder ein anderer Vollstreckungstitel vorliegt, betreibt IJ Creditor die Vollstreckung: Einreichung des Vollstreckungsantrags, Antrag auf gerichtliche Vermögensermittlung des Schuldners und Pfändung von Bankkonten, Gehältern, Fahrzeugen, Immobilien oder Forderungen gegen Dritte, bis hin zur öffentlichen Versteigerung, sofern erforderlich —bis zur tatsächlichen Beitreibung oder zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit.
Insolvenzverfahren (concurso de acreedores)
Tritt der Schuldner in ein Insolvenzverfahren ein, führt die Kanzlei den Fall über den insolvenzrechtlichen Rahmen: Anmeldung der Forderung beim bestellten Insolvenzverwalter innerhalb der gesetzlichen Frist, Qualifizierung der Forderung, Begleitung des Vergleichs oder der Liquidation und Anfechtung masseschädigender Handlungen. Wo gesetzliche Gründe bestehen, verfolgt IJ Creditor auch Klagen auf Ausdehnung der Haftung auf die Geschäftsführer.
So arbeiten wir
- Prüfung der gerichtlichen Erfolgsaussicht. Die Erfolgsaussichten werden bewertet und die Kanzlei empfiehlt den geeigneten Weg oder gegebenenfalls den Verzicht auf eine Klage.
- Zustimmung des Mandanten. Sind die gerichtlichen Honorare bereits vom Vertrag abgedeckt, genügt die ausdrückliche Ermächtigung des Mandanten. Andernfalls wird vorab ein schriftliches Pauschalangebot erstellt, das der Zustimmung bedarf. Ohne Zustimmung des Mandanten wird keine Verfahrenshandlung vorgenommen.
- Abfassung und Einreichung der Klage. Die Anwälte der Kanzlei verfassen den Schriftsatz, sammeln Urkundenbeweise und schlagen gegebenenfalls Zeugen- und Sachverständigenbeweise vor.
- Verfahrensführung. Durchgehende direkte rechtliche Vertretung: Verhandlungen, Stellungnahmen, Rechtsmittel und etwaige Zwischenverfahren.
- Vollstreckung und Pfändung. Nach Erlangung eines Urteils oder vollstreckbaren Beschlusses wird die Vollstreckungsphase bis zur tatsächlichen Befriedigung der Forderung eingeleitet.
- Information und Abrechnung gegenüber dem Mandanten. Während des gesamten Verfahrens erhält der Mandant Updates zum Stand der Akte und zu relevanten Entwicklungen.
Unterlagen, die wir vom Mandanten benötigen
- Alle die Forderung belegenden Unterlagen: Rechnungen, Verträge, Lieferscheine, Nachweise über die Erbringung der Leistung oder des Produkts.
- Frühere Mitteilungen an den Schuldner: Korrespondenz, förmliche Mahnungen, Antworten.
- Vollständige Identifikationsdaten des Schuldners: spanische CIF/NIF oder ausländisches Äquivalent, Sitz, Rechtsform, Geschäftsführer.
- Soweit verfügbar, Informationen zur Vermögenslage des Schuldners oder zu früheren prozessualen Umständen (anhängige Verfahren, Insolvenzlage usw.).
- Allgemeine Prozessvollmacht zugunsten des von der Kanzlei benannten Prozessbevollmächtigten (procurador) und der Anwälte oder gegebenenfalls apud acta.
Fristen
Die gerichtlichen Fristen hängen vom Verfahren, dem zuständigen Gericht und der Reaktion des Schuldners ab. Als Orientierung kann ein unwidersprochenes Mahnverfahren innerhalb weniger Monate erledigt sein. In streitigen Verfahren —verbales Verfahren, ordentliches Verfahren, Vollstreckung— können sich die Fristen je nach erforderlichen Verfahrensabschnitten und Arbeitsanfall des Gerichts verlängern.
Zu Verfahrensbeginn gibt IJ Creditor dem Mandanten eine angemessene Schätzung der Fristen, gestützt auf die Erfahrung der Kanzlei mit dem jeweiligen Gericht und auf die vorgesehene Verfahrensart.
Netz lokaler Anwälte
Obwohl die rechtliche Vertretung jedes Verfahrens von IJ Creditor in Madrid geleitet wird, unterhält die Kanzlei ein gefestigtes Netz lokaler Anwälte mit spezifischer Erfahrung in ihren jeweiligen Gerichtsbezirken. Wo Art des Verfahrens, Standort des Schuldners oder technische Komplexität es nahelegen, greift IJ Creditor auf diese Fachleute zurück, um in jedem Fall die beste Vertretung zu sichern.
Die Koordination erfolgt stets von der Zentrale aus, sodass der Mandant für die gesamte Akte einen einzigen Ansprechpartner behält.
Jeder Fall ist anders. Am schnellsten erfahren Sie, ob IJ Creditor helfen kann, indem Sie ein vertrauliches, individuelles Angebot anfordern.
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