Iuris Justitia Creditor

Leistungen

Bonitäts- und Solvenzauskünfte

Wirtschafts-, Vermögens- und Solvenzauskünfte über Unternehmen und Privatpersonen, spanisch und ausländisch, erstellt aus überprüfbaren Quellen — damit die entscheidende Person über ausreichende, abgesicherte Informationen verfügt, um fundiert zu entscheiden.

Vier typische Einsatzzwecke

Arten von Auskünften

Wirtschaftsauskunft (Basis)

Identifikations- und Registerdaten des Unternehmens, Rechtsform, Stammkapital, aktuelle Geschäftsführer und jüngste Historie, Geschäftstätigkeit und, soweit verfügbar, der zuletzt hinterlegte Jahresabschluss. Nützlich als erste Überprüfung der formellen Solvenz einer Gegenpartei.

Vermögensauskunft

Identifizierung des registrierten Vermögens des Schuldners: Immobilien im Grundbuch, Fahrzeuge, Schiffe, Beteiligungen, Marken und sonstige Vermögenswerte. Unerlässlich, um die Aussichten von Vollstreckung und Pfändung im Fall eines Zahlungsausfalls zu bewerten.

Erweiterte Auskunft und gezielte Prüfungen

Verbindet das Vorstehende mit vom Mandanten angeforderten gezielten Prüfungen: Eintrag in Kreditinformationssystemen nach Artikel 20 LOPDGDD, frühere Insolvenzverfahren, Verbindungen zu Unternehmensgruppen, Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse, Exposition gegenüber internationalen Sanktionen oder jeder andere relevante Punkt.

Bericht zur Einzugs-Erfolgsaussicht

Zusammenfassung des Vorstehenden aus juristischer Sicht, angewandt auf einen konkreten Einzugsfall: realistische Einzugsaussichten, empfohlene Wege und gegebenenfalls die Empfehlung, nicht zu klagen. Dies ist der Bericht, der jeder von der Kanzlei geführten gerichtlichen Maßnahme vorausgeht.

Verwendete Quellen

Jede Auskunft wird aus abgesicherten Informationen aus zwei Arten von Quellen erstellt:

IJ Creditor unterhält keine eigenen Datenbanken mit Wirtschaftsinformationen über Unternehmen oder Privatpersonen. Die gelieferten Informationen stammen in allen Fällen aus den genannten Quellen und werden in jeder Auskunft ausgewiesen.

Wo Gegenstand der Auskunft eine Privatperson ist oder die angeforderten Daten besonderen Zugangsbeschränkungen unterliegen —insbesondere den Vorschriften zur Vermögenssolvenz nach Artikel 20 des Organgesetzes 3/2018 (LOPDGDD) und der Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs zu Bonitätsdateien oder der Einsicht in das spanische Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten— wird die Leistung nur erbracht, wenn eine Rechtsgrundlage, ein berechtigter Zweck und ein nach den anwendbaren Vorschriften zulässiger Zugang vorliegen. In diesen Fällen prüft die Kanzlei vorab die Rechtmäßigkeit der Abfrage und legt sie dem Mandanten vor dem Vorgehen vor.

Jeder Fall ist anders. Am schnellsten erfahren Sie, ob IJ Creditor helfen kann, indem Sie ein vertrauliches, individuelles Angebot anfordern.

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Bonitäts- und Solvenzauskünfte (Spanien) — IJ Creditor