Leistungen
Bonitäts- und Solvenzauskünfte
Wirtschafts-, Vermögens- und Solvenzauskünfte über Unternehmen und Privatpersonen, spanisch und ausländisch, erstellt aus überprüfbaren Quellen — damit die entscheidende Person über ausreichende, abgesicherte Informationen verfügt, um fundiert zu entscheiden.
Vier typische Einsatzzwecke
- Analyse vor Kreditgewährung. Bevor ein neuer Kunde angenommen, eine Zahlungsziel-Linie eröffnet oder ein Geschäft gewisser Größe abgeschlossen wird, profiliert eine Auskunft die finanzielle, vermögensbezogene und Compliance-Situation der Gegenpartei und erlaubt es, das Risikolimit festzulegen oder Sicherheiten zu verlangen.
- Laufende Risikoüberwachung des Kundenportfolios. Für Unternehmen mit breiten oder konzentrierten B2B-Portfolios ermöglichen periodische Auskünfte, Vermögensverschlechterungen, Insolvenzanträge, Wechsel in der Geschäftsführung oder frühe Anzeichen von Zahlungsausfall vorwegzunehmen.
- Prüfung der Erfolgsaussicht vor dem Einzug. Bevor Zeit und Honorar in eine Einzugsmaßnahme investiert werden, profiliert eine Auskunft Solvenz und Vermögen des Schuldners. Fällt sie ungünstig aus, bleibt dem Mandanten die Kosten eines Verfahrens ohne realistische Aussicht erspart.
- Unterstützung laufender Einzugsfälle. Hat IJ Creditor bereits eine offene Akte, kann eine gezielte Auskunft den Fall stützen: Überprüfung des Gesellschaftsstatus, Lokalisierung von Unternehmen mit Sitzwechsel, Identifizierung von Vermögen für Sicherheiten oder Vollstreckung. Die Anfrage erfolgt mit vorheriger Zustimmung des Mandanten, und die Kosten werden mit vorherigem Angebot weitergegeben.
Arten von Auskünften
Wirtschaftsauskunft (Basis)
Identifikations- und Registerdaten des Unternehmens, Rechtsform, Stammkapital, aktuelle Geschäftsführer und jüngste Historie, Geschäftstätigkeit und, soweit verfügbar, der zuletzt hinterlegte Jahresabschluss. Nützlich als erste Überprüfung der formellen Solvenz einer Gegenpartei.
Vermögensauskunft
Identifizierung des registrierten Vermögens des Schuldners: Immobilien im Grundbuch, Fahrzeuge, Schiffe, Beteiligungen, Marken und sonstige Vermögenswerte. Unerlässlich, um die Aussichten von Vollstreckung und Pfändung im Fall eines Zahlungsausfalls zu bewerten.
Erweiterte Auskunft und gezielte Prüfungen
Verbindet das Vorstehende mit vom Mandanten angeforderten gezielten Prüfungen: Eintrag in Kreditinformationssystemen nach Artikel 20 LOPDGDD, frühere Insolvenzverfahren, Verbindungen zu Unternehmensgruppen, Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse, Exposition gegenüber internationalen Sanktionen oder jeder andere relevante Punkt.
Bericht zur Einzugs-Erfolgsaussicht
Zusammenfassung des Vorstehenden aus juristischer Sicht, angewandt auf einen konkreten Einzugsfall: realistische Einzugsaussichten, empfohlene Wege und gegebenenfalls die Empfehlung, nicht zu klagen. Dies ist der Bericht, der jeder von der Kanzlei geführten gerichtlichen Maßnahme vorausgeht.
Verwendete Quellen
Jede Auskunft wird aus abgesicherten Informationen aus zwei Arten von Quellen erstellt:
- Nach geltendem Recht zugängliche öffentliche Register: spanisches Handelsregister, Grundbuch, Register für bewegliches Vermögen, BORME, spanisches Amtsblatt und andere Verwaltungsregister. Wo die Einsicht den Nachweis eines berechtigten Interesses erfordert —wie beim Grundbuch— fragt IJ Creditor die Informationen unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ab.
- Spezialisierte Wirtschaftsauskunfteien, spanisch und international, die abgesicherte Daten über Unternehmen und Privatpersonen aggregieren und Branchenfachleuten über Dienstleistungsverträge zur Verfügung stellen.
IJ Creditor unterhält keine eigenen Datenbanken mit Wirtschaftsinformationen über Unternehmen oder Privatpersonen. Die gelieferten Informationen stammen in allen Fällen aus den genannten Quellen und werden in jeder Auskunft ausgewiesen.
Wo Gegenstand der Auskunft eine Privatperson ist oder die angeforderten Daten besonderen Zugangsbeschränkungen unterliegen —insbesondere den Vorschriften zur Vermögenssolvenz nach Artikel 20 des Organgesetzes 3/2018 (LOPDGDD) und der Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs zu Bonitätsdateien oder der Einsicht in das spanische Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten— wird die Leistung nur erbracht, wenn eine Rechtsgrundlage, ein berechtigter Zweck und ein nach den anwendbaren Vorschriften zulässiger Zugang vorliegen. In diesen Fällen prüft die Kanzlei vorab die Rechtmäßigkeit der Abfrage und legt sie dem Mandanten vor dem Vorgehen vor.
Jeder Fall ist anders. Am schnellsten erfahren Sie, ob IJ Creditor helfen kann, indem Sie ein vertrauliches, individuelles Angebot anfordern.
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