Iuris Justitia Creditor

Leistungen

Internationaler Forderungseinzug

Für ausländische Mandanten, deren Schuldner sich in anderen Ländern als Spanien befinden. IJ Creditor koordiniert den Fall von Madrid aus und führt ihn im Land des Schuldners über ein Netz von Partnerkanzleien und Korrespondenten aus.

Fälle, in denen ein ausländischer Gläubiger einen in Spanien ansässigen Schuldner hat, werden nicht über diese Leistung bearbeitet. Diese Fälle sind der Kern des Angebots der Kanzlei für ausländische Gläubiger und werden auf den Seiten zum außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug behandelt.

So arbeitet das Netz

Jeder Fall wird im Land des Schuldners von einer lokalen Kanzlei bearbeitet, die das rechtliche Umfeld, die Handelsgepflogenheiten und die Sprache kennt. Koordination, Kommunikation mit dem Mandanten und Fallbegleitung erfolgen von Madrid aus auf Englisch, sodass der Mandant für über verschiedene Rechtsordnungen hinweg geführte Fälle einen einzigen Ansprechpartner hat. Die Korrespondenten werden nach Erfolgsbilanz, Mitgliedschaft in denselben Branchenverbänden und der bisherigen Erfahrung von IJ Creditor mit jeder Kanzlei ausgewählt.

Anwendbarer Rechtsrahmen

Innerhalb der Europäischen Union

Anerkennung und Vollstreckung spanischer Urteile in anderen EU-Mitgliedstaaten richten sich in der Regel nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia): Ein spanisches Urteil ist in jedem anderen Mitgliedstaat ohne gesonderte Vollstreckbarerklärung unmittelbar vollstreckbar. Für grenzüberschreitende Forderungen mäßiger Höhe stehen zudem das Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) und das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 861/2007) zur Verfügung, die beide einen europäischen, in anderen Mitgliedstaaten unmittelbar wirksamen Vollstreckungstitel ermöglichen.

Außerhalb der Europäischen Union

Für Schuldner in Nicht-EU-Staaten wird die Anerkennung und Vollstreckung spanischer Urteile über das Exequaturverfahren betrieben, nach dem einschlägigen internationalen Abkommen, sofern eines besteht (Übereinkommen von Lugano für die Schweiz, Norwegen und Island; bilaterale Verträge mit mehreren lateinamerikanischen Ländern usw.), und in deren Ermangelung nach dem spanischen Gesetz 29/2015 über die internationale Rechtskooperation in Zivilsachen sowie dem Recht des Vollstreckungsstaats. Wo die Umstände es nahelegen, kann IJ Creditor empfehlen, das Verfahren direkt in der Gerichtsbarkeit des Schuldners über die lokale Korrespondenzkanzlei einzuleiten, was oft effizienter ist, als in Spanien zu klagen und dann die Vollstreckung im Ausland zu betreiben.

Vom Service abgedeckte Maßnahmen

Jeder Fall ist anders. Am schnellsten erfahren Sie, ob IJ Creditor helfen kann, indem Sie ein vertrauliches, individuelles Angebot anfordern.

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Internationales Inkasso — IJ Creditor