Leistungen
Internationaler Forderungseinzug
Für ausländische Mandanten, deren Schuldner sich in anderen Ländern als Spanien befinden. IJ Creditor koordiniert den Fall von Madrid aus und führt ihn im Land des Schuldners über ein Netz von Partnerkanzleien und Korrespondenten aus.
Fälle, in denen ein ausländischer Gläubiger einen in Spanien ansässigen Schuldner hat, werden nicht über diese Leistung bearbeitet. Diese Fälle sind der Kern des Angebots der Kanzlei für ausländische Gläubiger und werden auf den Seiten zum außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug behandelt.
So arbeitet das Netz
Jeder Fall wird im Land des Schuldners von einer lokalen Kanzlei bearbeitet, die das rechtliche Umfeld, die Handelsgepflogenheiten und die Sprache kennt. Koordination, Kommunikation mit dem Mandanten und Fallbegleitung erfolgen von Madrid aus auf Englisch, sodass der Mandant für über verschiedene Rechtsordnungen hinweg geführte Fälle einen einzigen Ansprechpartner hat. Die Korrespondenten werden nach Erfolgsbilanz, Mitgliedschaft in denselben Branchenverbänden und der bisherigen Erfahrung von IJ Creditor mit jeder Kanzlei ausgewählt.
Anwendbarer Rechtsrahmen
Innerhalb der Europäischen Union
Anerkennung und Vollstreckung spanischer Urteile in anderen EU-Mitgliedstaaten richten sich in der Regel nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia): Ein spanisches Urteil ist in jedem anderen Mitgliedstaat ohne gesonderte Vollstreckbarerklärung unmittelbar vollstreckbar. Für grenzüberschreitende Forderungen mäßiger Höhe stehen zudem das Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) und das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 861/2007) zur Verfügung, die beide einen europäischen, in anderen Mitgliedstaaten unmittelbar wirksamen Vollstreckungstitel ermöglichen.
Außerhalb der Europäischen Union
Für Schuldner in Nicht-EU-Staaten wird die Anerkennung und Vollstreckung spanischer Urteile über das Exequaturverfahren betrieben, nach dem einschlägigen internationalen Abkommen, sofern eines besteht (Übereinkommen von Lugano für die Schweiz, Norwegen und Island; bilaterale Verträge mit mehreren lateinamerikanischen Ländern usw.), und in deren Ermangelung nach dem spanischen Gesetz 29/2015 über die internationale Rechtskooperation in Zivilsachen sowie dem Recht des Vollstreckungsstaats. Wo die Umstände es nahelegen, kann IJ Creditor empfehlen, das Verfahren direkt in der Gerichtsbarkeit des Schuldners über die lokale Korrespondenzkanzlei einzuleiten, was oft effizienter ist, als in Spanien zu klagen und dann die Vollstreckung im Ausland zu betreiben.
Vom Service abgedeckte Maßnahmen
- Grenzüberschreitender außergerichtlicher Forderungseinzug. Kommunikation und Verhandlung mit dem Schuldner über den lokalen Korrespondenten, in dessen Sprache und nach den örtlichen Handelsgepflogenheiten. Der zuerst versuchte Weg und derjenige, der am häufigsten ohne Gericht zum Einzug führt.
- Gerichtsverfahren im Land des Schuldners. Bleibt die gütliche Phase ohne Ergebnis, koordiniert IJ Creditor mit dem lokalen Korrespondenten Einreichung und Begleitung des einschlägigen Verfahrens, bis zu Urteil und Vollstreckung.
- Gerichtsverfahren in Spanien mit Vollstreckung im Ausland. Wo es zweckmäßiger ist, in Spanien zu klagen (z. B. aufgrund der Vertragsbedingungen, einer Gerichtsstandsklausel oder von Vermögen des Schuldners in Spanien), übernimmt die Kanzlei die rechtliche Vertretung in Spanien und koordiniert die Anerkennung und Vollstreckung der rechtskräftigen Entscheidung im Ausland.
- Grenzüberschreitende Insolvenz. Wird der ausländische Schuldner insolvent, koordiniert IJ Creditor mit dem lokalen Korrespondenten die Anmeldung der Forderung und die weitere Begleitung, gegebenenfalls nach der Verordnung (EU) 2015/848.
Jeder Fall ist anders. Am schnellsten erfahren Sie, ob IJ Creditor helfen kann, indem Sie ein vertrauliches, individuelles Angebot anfordern.
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