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Insolvenzverfahren in Spanien (Concurso de Acreedores)
Das konsolidierte Insolvenzgesetz; Sanierung und Liquidation; Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter; Beitreibungsaussichten für ausländische Gläubiger.
Wird ein Schuldner insolvent, müssen Gläubiger unter Umständen an einem förmlichen Insolvenzverfahren teilnehmen, geregelt durch das konsolidierte Insolvenzgesetz (Königliches Gesetzesdekret 1/2020), reformiert durch das Gesetz 16/2022 zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie. Der Rahmen sieht sowohl die Sanierung lebensfähiger Unternehmen als auch die Liquidation derjenigen vor, die nicht fortbestehen können.
Gläubiger sollten Insolvenzanträge genau verfolgen, da für die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter (administración concursal) zwecks Einstufung und Aufnahme strenge Fristen gelten. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, kann dies die Beitreibungsaussichten beeinträchtigen. Obwohl die Insolvenz den letztlich beigetriebenen Betrag häufig verringert, bleibt das Verfahren ein wichtiges Mittel zum Schutz der Gläubigerrechte und zur geordneten Verteilung des verfügbaren Vermögens.
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