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Vertragsklauseln, die die Beitreibung erleichtern

Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln; Verzugszinsen; Eigentumsvorbehalt (reserva de dominio); Schuldanerkenntnisse; Sicherheiten; Klauseln zu Beitreibungskosten.

Eine wirksame Beitreibung beginnt oft lange vor einem Streit, und gut formulierte Verträge können die Position eines Gläubigers bei Zahlungsschwierigkeiten erheblich verbessern. Besonders nützliche Bestimmungen sind nach spanischer Praxis Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln, Verzugszinsregelungen, Eigentumsvorbehaltsklauseln (reserva de dominio), schriftliche Schuldanerkenntnisse, gültige Zustellungsregelungen, persönliche Sicherheiten und Klauseln zur Zuweisung von Beitreibungskosten.

Insbesondere der Eigentumsvorbehalt kann gegenüber Dritten wirksamer geltend gemacht werden, wenn er dokumentiert und gegebenenfalls eingetragen ist. Unternehmen, die in oder mit Spanien handeln, sind gut beraten, ihre Vertragsunterlagen regelmäßig zu überprüfen, um ihre Rechtsposition zu stärken und das Beitreibungsrisiko zu verringern.

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Wir prüfen und gestalten B2B-Vertragsbedingungen für den Handel mit Spanien und konzentrieren uns auf die Klauseln, die die Position eines Gläubigers im Forderungsfall am meisten stärken.

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