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Verordnung Brüssel Ia (EU-Verordnung 1215/2012)
Zuständigkeit und grenzüberschreitende Vollstreckung von Urteilen in der EU; Abschaffung des Exequaturs zwischen Mitgliedstaaten; die Bescheinigung nach Art. 53; begrenzte Widerspruchsgründe.
Die Verordnung Brüssel Ia regelt die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen in der gesamten Europäischen Union. Sie legt fest, welche Gerichte für einen Streit zuständig sind, und schafft die vorherige Vollstreckbarerklärung (Exequatur) zwischen Mitgliedstaaten ab: Ein in einem Mitgliedstaat ergangenes Urteil ist grundsätzlich in einem anderen vollstreckbar, ohne ein zwischengeschaltetes Anerkennungsverfahren.
Die Vollstreckung erfordert jedoch eine nach Artikel 53 der Verordnung ausgestellte Bescheinigung, und der Schuldner kann der Vollstreckung aus den in der Verordnung genannten begrenzten Gründen widersprechen (zum Beispiel offensichtlicher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung). Für Gläubiger, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind, bleibt sie eines der wichtigsten Instrumente für die grenzüberschreitende Beitreibung.
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