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Pfändung von Bankkonten
Wie die Pfändung nach Erlangung eines Vollstreckungstitels abläuft (Art. 588 LEC); das Erfordernis eines Vollstreckungstitels; Zusammenspiel mit anderen Gläubigern und unpfändbaren Beträgen.
Die Pfändung von Bankkonten ist eine der wirksamsten Vollstreckungsmaßnahmen nach spanischem Recht. Sobald ein Vollstreckungstitel erlangt wurde, kann das Gericht Finanzinstitute anweisen, vom Schuldner gehaltene Gelder einzufrieren und zu überweisen (Artikel 588 LEC). Da liquide Mittel in der Regel leichter zu verwerten sind als andere Vermögenswerte, können Kontopfändungen schnell Ergebnisse erzielen.
Die Maßnahme ist jedoch nur verfügbar, sobald der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt —ein Urteil, ein unwidersprochenes Mahnverfahren oder ein anderes anerkanntes Vollstreckungsinstrument— und wird innerhalb des Vollstreckungsverfahrens durchgeführt, vorbehaltlich der übrigen Gläubiger des Schuldners und der Regeln über unpfändbare Beträge. Die Verfügbarkeit dieser Maßnahme ist einer der praktischen Vorteile der gerichtlichen Beitreibung in Spanien.
How IJ Creditor Can Assist
Sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt, beantragen und betreiben wir die Pfändung der Bankkonten des Schuldners vor dem spanischen Vollstreckungsgericht.
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